Vertragszahnärzte können ihren gesetzlich geforderten Fortbildungsnachweis noch bis zum 31. März 2021 erbringen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Nachweisfrist wegen der Pandemie noch einmal verlängert.
Vertragszahnärzte können ihren gesetzlich geforderten Fortbildungsnachweis noch bis zum 31. März 2021 erbringen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Nachweisfrist wegen der Pandemie noch einmal verlängert.
(c) mg