Wenn Eltern uneinig sind, kann die Entscheidung über Schutzimpfungen auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den STIKO-Empfehlungen orientiert. Das hat das OLG Frankfurt/Main entschieden.
Wenn Eltern uneinig sind, kann die Entscheidung über Schutzimpfungen auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den STIKO-Empfehlungen orientiert. Das hat das OLG Frankfurt/Main entschieden.
(c) mg